Amtsblatt 03.02.2012
Öffnungszeiten im Rathaus Kolitzheim
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
+ Montag 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des 1.Bürgermeister
Horst Herbert
Donnerstag 16.00 - 17.30 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 09385/971012
wird gebeten.
Rufnummern und E-Mail-Adressen
der Gemeindeverwaltung:
(Vorwahl: 09385)
Zentrale, Frau A. Karbacher 9710 – 0
info@gemeinde.kolitzheim.de
poststelle@gemeinde.kolitzheim.de
1.Bgm., Herr Herbert 9710 – 10
buergermeister@gemeinde.kolitzheim.de
Hauptamt, Frau Schmich 9710 – 11
Annette.Schmich@gemeinde.kolitzheim.de
Vorzimmer, Frau Koch u. Frau Gemirr 9710 – 12
vorzimmer@gemeinde.kolitzheim.de
Einwohnermeldeamt, Frau Sauer 9710 – 13
einwohnermeldeamt@gemeinde.kolitzheim.de
Passamt, Frau Lichosik 9710 – 14
passamt@gemeinde.kolitzheim.de
Technisches Bauamt, Herr Herbig 9710 – 15
Robert.Herbig@gemeinde.kolitzheim.de
Frau Haupt 9710 - 27
Sandra.Haupt@gemeinde.kolitzheim.de
Standes- u. Versicherungsamt, Herr Ullrich 9710 – 16
standesamt@gemeinde.kolitzheim.de
versicherungsamt@gemeinde.kolitzheim.de
Grundstücksverwaltung und Erschließungskosten, Herr Müller
Jürgen.Müller@gemeinde.kolitzheim.de 9710 - 17
Kämmerei, Gewerbesteuer, Herr Karbacher 9710 – 20
kaemmerer@gemeinde.kolitzheim.de
Kasse, Frau Kaupert 9710 – 21
kasse@gemeinde.kolitzheim.de
Personalamt, Frau M. Karbacher 9710 – 22
personalamt@gemeinde.kolitzheim.de
Steueramt, Verbrauchsabrechnung, Herr Hetzel 9710 – 23
steueramt@gemeinde.kolitzheim.de
Buchhaltung, Pachtverträge, Frau Stern 9710 - 24
buchhaltung@gemeinde.kolitzheim.de
Fax-Nummer 9710 – 50
Fax-Nummer 9710 - 55
Handy-Notruf
Ansprechpartner Notrufnummer
Kläranlage Unterspiesheim Jürgen Hellert
oder 0170/7679228
Kläranlage Herlheim/Zeilitzheim Jürgen Rettner
Öffnungszeiten der Bibliothek
in Kolitzheim
Montag 16:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 17:00 – 18:00 Uhr
In der Bibliothek können Kinder- und Erwachsenenbücher
(Unterhaltungsliteratur, Nachschlagewerke etc.) ausgeliehen werden.
Mixer, Bügeleisen & Co
jetzt auch zum Rathaus - ab sofort werden
Elektrokleingeräte dort gesammelt
Seit 5 Jahren ist die Elektronikschrottverwertung gesetzlich geregelt, im
Landkreis Schweinfurt werden Elektrogeräte allerdings schon wesentlich
länger separat gesammelt, und zwar bei der Sperrmüllabholung, am
Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und Kleinteile auch bei der
Problemmüllsammlung.
Nun kommen ergänzend neue Sammelstellen dazu:
Ihre Gemeinde nimmt Elektrokleingeräte künftig an, und zwar
jeden Montag und Donnerstag
von 14:00 bis 17:00 Uhr
im Rathaus Kolitzheim , Bürgerbüro
Gesammelt werden dort alle „handlichen“ Elektrogeräte:
Bügeleisen, Mixer, Staubsauger, Toaster, Fritteusen, Kaffeemaschinen,
Wasserkocher, elektrische Werkzeuge, Computer, Bildschirme, Radios,
Video- und DVD-Recorder, elektr. Spielekonsolen ( wie Nintendo,
Gameboy,…), Kabel, Telefone, Handys, Rauchmelder und ähnliches.
Nicht angenommen werden an diesen neuen Sammelstellen:
Große Fernseher und Großgeräte wie Kühlschränke, Gefriertruhen,
Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde, Mikrowellengeräte, …
Diese größeren Elektrogeräte können Sie weiterhin zur Sperrmüllabholung
anmelden oder aber kostenfrei zum Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle
bringen.
Elektrogeräte enthalten viele wertvolle Rohstoffe, sog. „seltene Erden“,
die immer knapper werden. Diese können nur mit großem Aufwand
und unter erheblichen Umweltbelastungen abgebaut werden. Deshalb
ist es wichtig, dass Elektrogeräte nicht in der Restmülltonne oder
bei illegalen Schrottsammlern landen, sondern einem hochwertigem
Recycling zugeführt werden. Mit den ortsnahen Sammelstellen haben
Sie die Möglichkeit, Elektrokleingeräte nun auch unkompliziert und
schnell zu entsorgen, die oben beschriebenen anderen Wege bleiben
selbstverständlich erhalten.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Homepage
www.ihr-umweltpartner.de.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt an die Abfallberatung wenden
unter Tel. 09721/55-546 oder per E-Mail unter abfallberatung@lrasw.de.
Einladung
zu den Bürgerversammlungen 2012
Vom 6. Februar bis 14. März finden die diesjährigen Bürgerversammlungen
statt. Ich will mich auch dieses Mal wieder auf Schwerpunkte unserer
Arbeit konzentrieren. Die Themen des Jahres 2012 sind
- Kläranlage
- Windkraft
- Breitband
- Baumaßnahmen.
Der allgemeine Jahresrückblick auf die Ereignisse des Jahres 2011 ist
in den Gemeindenachrichten, auf der Homepage und in der Tagespresse
bereits dargestellt worden.
Folgende Termine sind festgelegt:
Montag, 06. Februar Herlheim, Gasthaus Gutbrod
Mittwoch, 08. Februar Oberspiesheim, Gemeindezentrum
Mittwoch, 15. Februar Kolitzheim, Sportheim
Mittwoch, 29. Februar Stammheim, Sportheim
Donnerstag, 01. März Lindach, Gasthaus Schön
Montag, 05. März Zeilitzheim, Sportheim
Freitag, 09. März Unterspiesheim, Sportheim
Mittwoch, 14. März Gernach, Sportheim
Beginn jeweils um 19.30 Uhr.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich
eingeladen.
Horst Herbert, 1. Bürgermeister
Die Gemeindekasse Kolitzheim
gibt bekannt:
Am 15.02.2012 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur
Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B – 1. Rate
Gewerbesteuer-Vorauszahlung – 1. Rate
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt
haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die
übrigen bitten wir, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der
FAD-Nummer zu überweisen.
Teilnehmergemeinschaft
Zeilitzheim 3
Der Vorsitzende des Vorstandes
Nr. LD-B3 - TG 7522 -
BEKANNTMACHUNG
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Zeilitzheim 3
behandelt am
Montag, dem 06.02.2012 im Sportheim Zeilitzheim
Uhrzeit: 19 Uhr
in einer öffentlichen Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
1.) Wertermittlung
2.) Verschiedenes, Anträge und Wünsche
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 27.01.2012
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Johannes Krüger
Flurbereinigungsverfahren Zeilitzheim 3
Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken weist darauf hin, dass
Formulare für Vollmachten im Internet unter www.ale-unterfranken.bayern.
de/service/ eingestellt sind und bei Bedarf entsprechend heruntergeladen
werden können. Gleiches gilt für Anträge für die Beitragsübernahme bei
langfristiger Verpachtung.
Truppenübungen der Bundeswehr
Im Bereich des Landkreises Schweinfurt finden Truppenübungen
vom 07.02. bis einschließlich 12.02.2012 statt.
An der Übung sind ca. 150 Soldaten, 17 Rad-Fahrzeuge und 2
Hubschrauber beteiligt. Es werden Marschbewegungen unter Einsatz von
Leuchtkörpern und Manövermunition durchgeführt.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der
übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahr, die von liegengebliebenen
militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgeht, wird
aufmerksam gemacht. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der
Verkauf von Munition oder Teilen ist verboten und strafbar.
Veranstaltungen
in der Gemeinde Kolitzheim
Sa. 04. Februar Bunter Abend in Zeilitzheim, Kolping Zeilitzheim
Fr. 10. Februar und
Sa. 11. Februar Frauenbundfasching in Unterspiesheim
Fr. 10. Februar und
Sa. 11. Februar und
So. 12. Februar Frauenbundfasching in Stammheim
Fr. 17. Februar Lustige Weinprobe, Sportclub Zeilitzheim
So. 19. Februar Faschingsumzug in Unterspiesheim
Mo. 20. Februar Rosenmontagsball, Musikverein Stammheim
Sprechzeiten des Notariats
Die Termine für die nächsten Sprechzeiten des Notariats Gerolzhofen im
Rathaus Kolitzheim sind wie folgt:
Donnerstag, 09.02.2012 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 23.02.2012 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 08.03.2012 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung mit dem Notariat Gerolzhofen ist
erforderlich, unter Tel. 09382/298.
Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der
Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts
für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund
60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen
Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen
Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für
den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht.
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei
einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit
1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage
der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt.
Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten
der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem
hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder
Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand
für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen
Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische
Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter
mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis
Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten,
die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung
ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist
aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und
hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können,
ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich
an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten
Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und
zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der
amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen
und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich
ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per
Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen
selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet
alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur
Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu
Finanzamt Schweinfurt
Einkommensteuerbescheide für 2011
frühestens ab März 2012
Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2012
mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2011 beginnen.
Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten
elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist Claus Zeisner,
Amtsleiter des Finanzamts Schweinfurt hin. Viele Bürger geben ihre
Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie die
Steuererstattung frühzeitig erhalten können. Arbeitgeber, Versicherungen
und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar
2012 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch
an die Steuerverwaltung zu übermitteln. „Dies betrifft beispielsweise
die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen
oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und
Pflegeversicherung“, erläutert Zeisner. Die bundesweit an eine zentrale
Stelle übermittelten Daten müssten anschließend aufbereitet und den
Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der
Veranlagung berücksichtigt werden können. Weiterhin gilt aber: Je früher,
desto besser, so Zeisner! Wer die Steuererklärung bereits jetzt einreicht,
wird seine Steuererstattung im Normalfall auch früher erhalten, denn die
Bearbeitung richtet sich ab dem Vorliegen aller Daten grundsätzlich nach
der Reihenfolge des Eingangs. Auch wenn sich der Rechenbeginn bei der
Steuerverwaltung verzögert: Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer
Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der
31. Mai 2012 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung. Die
elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung
vereinfacht die Steuerveranlagung. Rückfragen des Finanzamts, die zur
Klärung von Einzelfragen nötig wären, können so vermieden werden.














