Einsatzplanung im Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen: Vegetationsbrandbekämpfung - Einbindung der Landwirtschaft

Bekanntmachung Landratsamt Schweinfurt

Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, hatten unsere Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt eine Vielzahl an Vegetationsbränden zu bestreiten. Hierbei hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der Landwirtschaft sehr bewährt. Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 50 Landwirte in das Formular eingetragen. Dafür möchte Landrat Florian Töpper seinen herzlichen Dank aussprechen.


Aufgrund dessen, dass die Daten möglichst immer aktuell hinterlegt sein sollen, sollen diese für das Jahr 2024 erneut zusammengetragen werden. Durch die Aktualisierung der Daten kann im Einsatz schnell und flexibel reagiert werden und die bewährte Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und den Einheiten des Katastrophenschutzes und des Feuerwehrwesens ist gegeben.


Wie auch im Jahr 2023 ist es notwendig, aufgrund der vielen landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Waldflächen im Landkreis Schweinfurt für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Es gilt dabei, die eine Brandausbreitung möglichst schnell einzudämmen und effektive Löschmaßnahmen durch die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt durchzuführen. Um den Löscherfolg zu sichern, ist es allerdings erforderlich, dass neben der richtigen Technik und Taktik auch ausreichend Löschwasser in teils abgelegene Gebiete transportiert werden kann.

Des Weiteren können vor allem Flächenbrände durch entsprechende Bodenbearbeitungsgeräte sehr gut eingedämmt werden.

Nicht jeder Vegetationsbrand ist sofort ein Großschadensszenario, bei dem die Katastrophenschutzbehörde tätig wird. Die meisten Brände können im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren abgearbeitet werden. Unabhängig vom rechtlichen Rahmen - Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) oder Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) - kann es erforderlich sein, spezielle Technik oder Transportkapazitäten der örtlichen Landwirtschaft einzusetzen. Entsprechende Befugnisse (Heranziehung Dritter) sind sowohl im Artikel 23 BayFwG als auch im Artikel 9 BayKSG geregelt. Sobald die Einsatzleitung jemanden zum Dienst heranzieht, besteht ein entsprechender Schutz des Eingesetzten.

Um hier auf entsprechende Ressourcen der Landwirtschaft zurückgreifen zu können, ist es unser Ziel, wiederum eine Übersicht zu erstellen, in der mögliche Ressourcen aufgeführt sind, die durch die Einsatzleitung angefordert werden können.


In Ihren Bereichen kennen Sie die Betriebe und Landwirte am besten. Aufgrund dessen bitten wir Sie erneut, auf diese zuzugehen und diese zu animieren, sich in die Übersicht einzutragen. Im Bedarfsfall erfolgt dann eine telefonische Kontaktaufnahme, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Um den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten, wurde ein Online-Formular eingerichtet. Dieses ist unter http://www.landkreis-schweinfurt.de/vegetationsbrand zu erreichen. Die dort angelegten Daten werden intern aufbereitet und sollen dem Landratsamt Schweinfurt, der Kreisbrandinspektion und über die Kreisbrandinspektion auch den örtlichen Feuerwehren als Informationsquelle dienen. Im beigefügten Flyer ist ein QR-Code zu finden, mit dem direkt auf das Online-Formular zugegriffen werden kann.

Vegetationsbrände bekämpfen - Flyer Abfrage 2024 Vegetationsbrände bekämpfen - Flyer Abfrage 2024, 307 KB

Wir möchten uns an dieser Stelle bereits im Voraus recht herzlich für Ihre Mithilfe bedanken und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hierfür wenden Sie sich bitte an den Arbeitsbereich Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen, Herrn Florian Zippel (florian.zippel@lrasw.de, 09721/55-522) oder Herrn Holger Strunk (holger.strunk@lrasw.de, 09721/55-346).

Publikationen Vegetationsbrände bekämpfen - Flyer Abfrage 2024