Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen

Bundestagswahl 2025

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025.

Bundestagswahl 2025

Mit Bekanntmachung vom 28. August 2024 wurde auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag Sonntag, 28. September 2025 angeordnet.

Im Bundestag wurde sich darauf geeinigt, dass die Neuwahlen vorgezogen bereits am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden werden.

Näheres finden Sie auch hier.


Informationen für Deutsche die im Ausland leben und wählen möchten, finden Sie hier.

Der Antrag muss bis spätestens 02. Februar 2025 gestellt werden.


Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis vom 17.01.2025

Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis, 1074 KB

Informationen für Wahlberechtigte der GemeindeKolitzheim

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 23.02.2025, statt. Die Abstimmungszeit ist von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Wer darf wählen?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am 23.02.2025
•    mindestens 18 Jahre alt sind,
•    seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
•    und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in der Gemeinde Kolitzheim am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kolitzheim eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02.02.2025 verschickt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
•    über die Adresse des Wahlraums,
•    ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang (z. B. für Rollstuhlfahrer) hat,
•    und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder erhalten können.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach (09385/971016)

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Muss man sich im Wahlraum ausweisen?

Das Gesetz (§ 56 Bundeswahlordnung) verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):

•    Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
•    Wenn Sie Briefwahl beantragt und Ihren Wahlschein dabeihaben.
•    Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Briefwahl

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Telefonisch können Sie keinen Antrag stellen!

Wir verschicken die Briefwahlunterlagen, sobald die Unterlagen dafür vollständig bei uns vorliegen (ca. ab 10.02.2025). Das ist unabhängig davon, wie früh Sie den Antrag stellen. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.

Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.

  • Online beantragen: Sie können die Briefwahlunterlagen vom 01.02.2025 bis 18.02.2025 hier online beantragen
  • Persönlich abholen: Sie können die Briefwahlunterlagen ab 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus abholen. Die Abholung ist dort bis 21.02.2025, 15 Uhr, möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen
  • Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen:

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten:

Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne beim Beantragen helfen.

Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.

Wenn Sie eine andere Person bitten möchten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen, dann verwenden Sie dazu bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.

Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was nun?

Die Unterlagen können erst ab 10.02.2025 verschickt werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen vorher angefordert und dann bis 19.02.2025 noch nichts bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen wieder abgeben?

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein. 

Sie können den roten Wahlbrief in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, versenden Sie Ihren Wahlbrief bitte spätestens am 19.02.2025.

Sie können den roten Wahlbrief auch in den Briefkasten der Gemeinde Kolitzheim am Rathaus einwerfen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.

Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben!

Ansprechpartner zum Thema

Romy Henkel