Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen
Lärmschutzmaßnahme: Tempo 30 nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Ortsdurchfahrt (St2271) Kolitzheim
Verkehrsrechtliche Anordnung Landratsamt Schweinfurt
Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung dient zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 9 StVO i. V. m. der StV.
Grundlage der Entscheidung ist die schalltechnische Untersuchung des StBA SW, welche durch die Gemeinde Kolitzheim im Nachgang des Gemeindedialogs vom 18.04.2024 beantragt wurde.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt.
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