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Lärmschutzmaßnahme: Tempo 30 nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Ortsdurchfahrt (St2271) Kolitzheim

Verkehrsrechtliche Anordnung Landratsamt Schweinfurt

Das Landratsamt Schweinfurt ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung während der Nachtstunden in der Ortsdurchfahrt Kolitzheim an. In beide Fahrtrichtungen ist jeweils nach den Ortstafeln und nach jeder einmündenden Straße die Beschilderung „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ mit Zusatzzeichen „Lärmschutz“ und „22 – 6 h“ zu stellen.

Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung dient zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 9 StVO i. V. m. der StV.

Grundlage der Entscheidung ist die schalltechnische Untersuchung des StBA SW, welche durch die Gemeinde Kolitzheim im Nachgang des Gemeindedialogs vom 18.04.2024 beantragt wurde.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt.

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