Mainpost 10.8.2007
KOLITZHEIM
(FI)
„Die
Bürger wurden über die Beiträge abkassiert“ |
„Bürgermeister Horst Herbert verkauft
dieses Gerichtsurteil letztendlich noch wie einen Sieg für sich selbst.“
So kommentiert der Gernacher Franz Nickel die Stellungnahme des
Kolitzheimer Ortsoberhaupts vom Mittwoch, 1. August, zur Berichterstattung
in der MAIN-POST über die vom Verwaltungsgericht Würzburg im Beitragsteil
gekippte Betrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und
Entwässerungssatzung der Gemeinde. Nickel war wegen der Satzungen vor
Gericht gezogen. Zur Aussage des Bürgermeisters, lediglich
der Beitragsteil, nicht aber der Gebührenteil sei vom Gericht für nichtig
erklärt worden, stellt Franz Nickel fest, dass gerade der Beitragsteil die
Bürger der Großgemeinde belastet, denn dort werden nach Nickels Berechnung
rund 23 Millionen Euro auf sie umgelegt. Der Gebührenteil legt dagegen
lediglich die Grundgebühren und Abwassergebühr von derzeit 1,84 Euro pro
Kubikmeter fest. Dass laut Herbert auch viele andere
Satzungen von Gemeinden im Landkreis Schweinfurt falsch seien, ändert in
den Augen Nickels nichts an der Tatsache, dass der Bürgermeister alle
beiden falschen Satzungen seit 1998 zu verantworten habe. „Die
Bürgermeister der angesprochenen Landkreisgemeinden sind sicherlich
dankbar für diesen kollegialen Hinweis“, sagt Nickel
weiter. Die Argumentation des Bürgermeisters
ähnele „dem eines ertappten Schülers, der als Begründung zum Lehrer sagt,
dass es die anderen ja auch falsch gemacht
haben.“ Ungeheuerlich findet Nickel jedoch die
Aussage, dass der Gemeinde Kolitzheim die Rechtssprechung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs von 1996 bekannt war. „Somit hat sich der
Bürgermeister wissentlich und in Abstimmung mit dem Landratsamt über das
geltende Recht hinweggesetzt.“ Bei einer begrenzten Akteneinsicht im
Frühjahr habe der Bürgermeister Nickel zu verstehen gegeben, dass er mit
meiner Klage keinen Erfolg haben werde. Obwohl das Gericht die
Beitragssatzung für nichtig erklärt hat, ist Franz Nickel mit dem Urteil
aus Würzburg nicht ganz zufrieden. Er bedauert es, dass das Gericht wegen
der festgestellten Nichtigkeit der Satzungen die Beitragskalkulation der
Gemeinde erst gar nicht überprüft hat. Nach den Nickel vorliegenden Abrechnungen
von Baugebietserschließungen innerhalb der Gemeinde Kolitzheim habe die
Gemeinde weitaus mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten an die
Bürger weiterverrechnet, behauptet Nickel. Zusammen mit nicht ausgeführten
„geplanten Sanierungsmaßnahmen“ kommen hier „mehrere Millionen“ Euro
zusammen. „Wenn dies nicht stimmen würde, warum
verweigert dann der Bürgermeister eine von mir bei Gericht beantragte
Akteneinsicht in die vollständigen Kalkulationsunterlagen. Damit hätte er
ganz einfach meinen Vorwurf entkräften können.“ Ein jeder Bürger habe das
Recht zu wissen, warum und in welcher Höhe er zur Kasse gebeten
wird. Dass „eindeutig“ zu viel verrechnet
wurde, belege auch eine Berechnung des Landratsamtes Schweinfurt
hinsichtlich der Verrechnung der Dachgeschossflächen als Vollgeschoss. Das
Landratsamt habe hierbei eine Mehrbelastung der Bürger von 297 407,74 Euro
festgestellt. Nickel bleibt bei seiner Feststellung,
dass die Bürger über Beiträge abkassiert wurden. Die Weigerung des
Bürgermeisters hinsichtlich Akteneinsicht in die Kalkulationsunterlagen
hält er für nicht tragbar. Für den Bauingenieur ist die Debatte
vorläufig beendet. Wenn es jedoch von den Bürgern gewünscht werde, stehe
er für eine öffentliche Diskussion in der nächsten Bürgerversammlung zur
Verfügung. Abschließend fordert er Bürgermeister Horst Herbert auf, bei
dieser Gelegenheit sein bisheriges Verhalten in dieser Angelegenheit zu
erläutern und die Richtigkeit der Beitragsbescheide zu belegen. „Sollte
das der Fall sein, werde ich mich für meine Vorgehensweise bei ihm
öffentlich entschuldigen“, schreibt Franz Nickel
abschließend. |
„Die Bürger wurden über die Beiträge abkassiert“
10.08.2007