„Die Bürger wurden über die Beiträge abkassiert“

10.08.2007

Mainpost 10.8.2007

 

KOLITZHEIM (FI)

„Die Bürger wurden über die Beiträge abkassiert“

„Bürgermeister Horst Herbert verkauft dieses Gerichtsurteil letztendlich noch wie einen Sieg für sich selbst.“ So kommentiert der Gernacher Franz Nickel die Stellungnahme des Kolitzheimer Ortsoberhaupts vom Mittwoch, 1. August, zur Berichterstattung in der MAIN-POST über die vom Verwaltungsgericht Würzburg im Beitragsteil gekippte Betrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung der Gemeinde. Nickel war wegen der Satzungen vor Gericht gezogen.

Zur Aussage des Bürgermeisters, lediglich der Beitragsteil, nicht aber der Gebührenteil sei vom Gericht für nichtig erklärt worden, stellt Franz Nickel fest, dass gerade der Beitragsteil die Bürger der Großgemeinde belastet, denn dort werden nach Nickels Berechnung rund 23 Millionen Euro auf sie umgelegt. Der Gebührenteil legt dagegen lediglich die Grundgebühren und Abwassergebühr von derzeit 1,84 Euro pro Kubikmeter fest.

Dass laut Herbert auch viele andere Satzungen von Gemeinden im Landkreis Schweinfurt falsch seien, ändert in den Augen Nickels nichts an der Tatsache, dass der Bürgermeister alle beiden falschen Satzungen seit 1998 zu verantworten habe. „Die Bürgermeister der angesprochenen Landkreisgemeinden sind sicherlich dankbar für diesen kollegialen Hinweis“, sagt Nickel weiter.

Die Argumentation des Bürgermeisters ähnele „dem eines ertappten Schülers, der als Begründung zum Lehrer sagt, dass es die anderen ja auch falsch gemacht haben.“

Ungeheuerlich findet Nickel jedoch die Aussage, dass der Gemeinde Kolitzheim die Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 1996 bekannt war. „Somit hat sich der Bürgermeister wissentlich und in Abstimmung mit dem Landratsamt über das geltende Recht hinweggesetzt.“

Bei einer begrenzten Akteneinsicht im Frühjahr habe der Bürgermeister Nickel zu verstehen gegeben, dass er mit meiner Klage keinen Erfolg haben werde. Obwohl das Gericht die Beitragssatzung für nichtig erklärt hat, ist Franz Nickel mit dem Urteil aus Würzburg nicht ganz zufrieden. Er bedauert es, dass das Gericht wegen der festgestellten Nichtigkeit der Satzungen die Beitragskalkulation der Gemeinde erst gar nicht überprüft hat.

Nach den Nickel vorliegenden Abrechnungen von Baugebietserschließungen innerhalb der Gemeinde Kolitzheim habe die Gemeinde weitaus mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten an die Bürger weiterverrechnet, behauptet Nickel. Zusammen mit nicht ausgeführten „geplanten Sanierungsmaßnahmen“ kommen hier „mehrere Millionen“ Euro zusammen.

„Wenn dies nicht stimmen würde, warum verweigert dann der Bürgermeister eine von mir bei Gericht beantragte Akteneinsicht in die vollständigen Kalkulationsunterlagen. Damit hätte er ganz einfach meinen Vorwurf entkräften können.“ Ein jeder Bürger habe das Recht zu wissen, warum und in welcher Höhe er zur Kasse gebeten wird.

Dass „eindeutig“ zu viel verrechnet wurde, belege auch eine Berechnung des Landratsamtes Schweinfurt hinsichtlich der Verrechnung der Dachgeschossflächen als Vollgeschoss. Das Landratsamt habe hierbei eine Mehrbelastung der Bürger von 297 407,74 Euro festgestellt.

Nickel bleibt bei seiner Feststellung, dass die Bürger über Beiträge abkassiert wurden. Die Weigerung des Bürgermeisters hinsichtlich Akteneinsicht in die Kalkulationsunterlagen hält er für nicht tragbar.

Für den Bauingenieur ist die Debatte vorläufig beendet. Wenn es jedoch von den Bürgern gewünscht werde, stehe er für eine öffentliche Diskussion in der nächsten Bürgerversammlung zur Verfügung. Abschließend fordert er Bürgermeister Horst Herbert auf, bei dieser Gelegenheit sein bisheriges Verhalten in dieser Angelegenheit zu erläutern und die Richtigkeit der Beitragsbescheide zu belegen. „Sollte das der Fall sein, werde ich mich für meine Vorgehensweise bei ihm öffentlich entschuldigen“, schreibt Franz Nickel abschließend.

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