Hundesteuer ist keine Genehmigungsgebühr zur Benutzung öffentlicher Flächen als Hundeklo und zum unbeaufsichtigten Herumlaufen der Hunde!
In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Meldungen über die „Hinterlassenschaften“ von Hunden auf öffentlichen Flächen bei der Gemeinde eingegangen.
Auf den öffentlichen Straßen, (Geh-)Wegen, Plätzen und Grünanlagen, sogar auf Kinderspielplätzen sind diese Kothaufen leider festzustellen.
Wir erinnern erneut, dass der Hundehalter die Verantwortung für sein Tier trägt und die Hundesteuer eine Aufwandsteuer ohne jegliche Gegenleistung in Form von Beseitigung der Hinterlassenschaften, Reinigungsarbeiten, etc. durch die Gemeinde ist!
Wer den Kot seines Hundes von den öffentlichen Flächen nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die nach Ziffer 6.1 des Bußgeldkataloges „Umweltschutz“ mit einer Geldbuße bis zu 100,- € geahndet werden kann.
Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, dass sie doch die Sorge der Mitbürger um eine saubere und hygienische Umwelt ernst nehmen und ihrer Pflicht zur unverzüglichen Beseitigung der Kothaufen ihres Hundes nachkommen.
Außerdem appellieren wir an alle Hundehalter, dass sie auch die Sorgen der Mitbürger um ihre Sicherheit, insbesondere auch die der Kinder, ernst nehmen und ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt und frei herumlaufen lassen.