Kindergartengebühren steigen

19.02.2016

Mainpost 19.02.2016

KOLITZHEIM

Kindergartengebühren steigen

Im vergangenen Jahr gab es Tariferhöhungen für Erzieherinnen. Deshalb entsteht schon für das laufende Kindergartenjahr ein Defizit von 4000 Euro. Aus diesem Grund ist für das kommende Jahr, das am 1. September 2016 beginnt, eine Anpassung der Kindergartengebühren erforderlich.

Darüber müsse bereits jetzt entschieden werden, so Bürgermeister Horst Herbert in der Gemeinderatssitzung, da im April die Anmeldungen erfolgen und dann auch die Kosten genannt werden sollten.

Kämmerer Werner Knoblach legte zunächst die Kosten für die beiden gemeindlichen Kindergärten offen. In Stammheim betragen sie 270 000 Euro und in Zeilitzheim 126 000 Euro. Knapp 90 Prozent hiervon sind Personalkosten. Nach Zuschüssen vom Freistaat Bayern und von der Gemeinde entfallen auf die Elternbeiträge für Stammheim mit sechs Beschäftigten 44 000 Euro und für Zeilitzheim mit drei Beschäftigten 22 000 Euro.

Der Kämmerer empfiehlt den Räten die Gebühren für die Regel- und Schulkinder um fünf Euro pro Monat zu erhöhen und für die Kleinkinder um 20 Euro. Die stärkere Gebührenerhöhung für die Kleinkinder ist durch den vorgeschriebenen doppelten Personalaufwand begründet.

Mit der Erhöhung passe man sich auch den Caritas Kindergärten in der Gemeinde an, die höhere Gebühren hätten, so Bürgermeister Horst Herbert. Der Personalaufwand in den kirchlichen Kindergärten sei höher als in den gemeindlichen Einrichtungen, begründete das Gemeindeoberhaupt deren höhere Kosten auf Nachfrage von Martin Mack.

Wenn drei Kinder einer Familie einen gemeindlichen Kindergarten besuchen ist der Besuch für das dritte Kind kostenlos. Dies fand Martin Mack ungerecht gegenüber den caritativen Einrichtungen. Es gehe ums Prinzip, da müsste die Gemeinde einspringen und einen Zuschuss geben. Da es solche Fälle wohl kaum noch gebe, habe er nichts dagegen, diese Regelung zu streichen, antwortete Bürgermeister Herbert hierauf.

Dritte-Kind-Regelung

Es könne sehr wohl sein, dass es diese Dritte-Kind-Regelung auch in den kirchlichen Kindergärten gebe, meinte hierzu Alfred Bumm. Dies und ob es in den gemeindlichen Einrichtungen solche Fälle überhaupt noch gebe, soll vor einem endgültigen Beschluss zur Gebührensatzung nun geklärt werden. Im Prinzip hatten die Räte allerdings keine Bedenken an den vom Kämmerer vorgeschlagenen Gebühren, die bereits seit vier Jahren nicht mehr angepasst werden mussten.

Folgende Gebührensätze sind danach künftig von den Eltern für ihre Kinder zu leisten:

Für einen drei bis vierstündigen Besuch pro Tag wird der Beitrag für das erste Kind 90 Euro und für das zweite Kind 77 Euro betragen. Bei mehr Stunden erhöht sich der Betrag stufenweise, bis er für acht bis neun Stunden 115 Euro und 100 Euro erreicht. Für ein Kleinkind wird bei zwei bis drei Stunden 105 Euro (92 Euro für ein zweites Kleinkind) verlangt. Für acht bis neun Stunden zahlen die Eltern hier 135 Euro (120 Euro). 75 Euro wird in Zukunft bei eins bis zwei Stunden die Betreuung eines Schulkindes kosten. Bei vier bis fünf Stunden 90 Euro.

 

 

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