Neuregelungen bei den Mini- und Midijobs
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert
Ab 1. Oktober 2022 steigt die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf monatlich 520 Euro. Hierüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nordbayern.
Die Bundesregierung reagiert damit auf den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn und führt eine dynamische Anpassung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022 ein. Die Verdienstgrenze orientiert sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden und am aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Erhöhungen des Mindestlohns führen zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im sogenannten Midijob-Bereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Diese Maßnahme trägt dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung und bewirkt eine stärkere Entlastung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt als bisher.
Für Rentenbezieherinnen und -bezieher gelten unter Umständen kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung zum Beispiel bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert bei 6.300 Euro.
Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.
Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder Anrechnung von Kindererziehungszeiten usw. können auch beim
Versicherungsamt der Gemeinde Kolitzheim gestellt werden
(Herr Ullrich, Tel. 09385/9710-16 oder Herr Sahlender, Tel. 09385/9710-14).
Gerne erteilen wir auch Auskünfte zum frühestmöglichen Rentenbeginn und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Rentenversicherung.