Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, für die Erweiterung des Gebietes westlich der Kreisstraße SW 42 nach Brünnstadt im Gemeindeteil Herlheim einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“ in der Gemarkung Herlheim aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel zu ändern.

Anlass dafür ist der Antrag der EnergieKontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2023 mit dem Ziel der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1668 der Gemarkung Herlheim. Die Gesamtgröße beträgt 10,0 ha. Das Plangebiet ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim am 28.02.2023 beschlossen.

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 09.04.2024 zur Kenntnis genommen und in der darauffolgenden Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.05. bis 21.06.2024 durchzuführen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“ sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Herlheim umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1668 der Gemarkung Herlheim.


Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

SO SKW Herlheim - Übersichtslageplan

SO SKW Herlheim - FNP Geltungsbereich

SO SKW Herlheim - vBBP Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden: landwirtschaftliche Flächen
Im Osten: landwirtschaftliche Flächen
Im Süden: bestehender Solarpark
Im Westen: durch Kreisstraße SW 42

Zusätzlich sind der Bauleitplanung als externe Ausgleichsflächen für artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) folgende Flurstücke zugeordnet:

Flur-Nr. 1659, Gemarkung Herlheim, mit einer Teilfläche von 2,5 ha (siehe nachfolgenden Lageplan).

SO SKW Herlheim - Flächen für CEF-Maßnahmen

Fläche für CEF-Maßnahmen (Flur-Nr. 1659, Gemarkung Herlheim)

Der Planentwurf mit Stand vom 24.09.2024 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim in seiner Sitzung vom 24.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen worden.

Gemeinderatsprotokoll v. 24.09.2024 Gemeinderatsprotokoll v. 24.09.2024, 120 KB

Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB werden die Unterlagen zum Planentwurf sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

14.10.2024 – 18.11.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Rathaus und Bürger“, „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und können über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) eingesehen werden.

Zeitgleich liegen die Unterlagen zum Planentwurf während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 08.00 bis 14.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, Obergeschoss, Zimmer Nr. R 1.14, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-mail (an info@kolitzheim.de), aber auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kolitzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

A.        Umweltrelevante Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Schutzgut Art der Information
Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt
Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts
Klima/Luft Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima
Fläche Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche
Landschaft/ Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen
Natura 2000 Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten
Mensch

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Kultur- und Sachgüter Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B.        Umweltrelevante Stellungnahmen

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

- Regionaler Planungsverband Main-Rhön, 27.06.2024

- Landratsamt Schweinfurt - Technik, 17.06.2024

- Landratsamt Schweinfurt - Bauamt-Kreisbauamt-Immissionsschutzbehörde, 20.06.2024

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, 31.05.2024

- Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, 31.05.2024

- Bayerischer Bauernverband, 21.06.2024

- Untere Naturschutzbehörde, 30.07.2024

C.        Fachgutachten

Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:

  • Artenschutzfachliches Gutachten (Büro Bachmann)
  • Blendschutzgutachten (Büro IFB Eigenschenk GmbH)

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

11.10.2024

GEMEINDE KOLITZHEIM

Horst Herbert
Erster Bürgermeister

Ansprechpartner zum Thema

Marcel Ritz
Publikationen 01 - Entwurf 25. FNP-Änderung SO SKW Herlheim - Begründung mit Umweltbericht
02 - Entwurf 25. FNP-Änderung SO SKW Herlheim - Pläne
03 - Entwurf vBBP SO SKW Herlheim - Begründung mit Umweltbericht
04 - Entwurf vBBP SO SKW Herlheim - Pläne
05 - Entwurf Vorhaben- u. Erschließungsplan SO SKW Herlheim
06 - Artenschutzfachliche Gutachten (saP) - Büro Bachmann, Ansbach
07 - Blendgutachten - IFB Eigenschenk, Deggendorf