Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hirtenweg – 2. Änderung“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Kolitzheim, Gemeindeteil Unterspiesheim und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans “Am Hirtenweg“ in der Gemarkung Unterspiesheim beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hirtenweg -  2. Änderung“ sind beabsichtigte Änderungen der inneren Erschließung, die eine Optimierung der Zufahrtsmöglichkeiten und Umstrukturierungen in den festgesetzten, überwiegend bereits genutzten privaten Gewerbegebietsflächen ermöglichen. Dies dient der Entlastung des Hirtenweges vom gewerblichen Verkehrsaufkommen und trägt zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mit den Nachbarnutzungen in den angrenzenden Misch- und Wohngebieten bei. Zudem soll die fußläufige Anbindung in die Waldgebiete und Erholungsräume im Norden der Gemarkung auf sichere Wege außerhalb der gewerblichen Grundstücke verlagert werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Hirtenweg“ umfasst ca. 18,5 ha mit den Fl.-Nrn. 153 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 164, 165, 166 (Teilfläche), 167 (Teilfläche), 168, 169, 169/1, 170, 171, 173 (Teilfläche), 180 (Teilfläche), 181 (Teilfläche), 182 (Teilfläche), 183/1, 183, 184, 184/1 (Teilfläche), 186, 187 (Teilfläche), 187/3, 190 (Teilfläche), 212 (Teilfläche), 941, 941/1 (Teilfläche) in der Gemarkung Unterspiesheim.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Hirtenweg“ ist in dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Lageplan Geltungsbereich 2. Änderung Am Hirtenweg Unterspiesheim

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Die Gemeinde Kolitzheim macht von den Anwendungsmöglichkeiten des § 13 BauGB wie folgt Gebrauch:

  • verkürztes Aufstellungsverfahren: Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  • Keine Umweltprüfung: Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Hirtenweg -  2. Änderung“ in der Fassung vom 08.04.2025 gebilligt und die Verwaltung damit beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Hirtenweg -  2. Änderung“ in der Fassung vom 08.04.2025 einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Rathaus & Bürger – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme veröffentlicht und kann auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) eingesehen werden.

01 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Planfassung 01 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Planfassung, 2133 KB
02 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Begründung 02 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Begründung, 3157 KB
03 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - textliche Festsetzungen 03 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - textliche Festsetzungen, 1199 KB

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden (Montag 08.00 – 14.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, Obergeschoss, Zimmer Nr. R 1.14 eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@arc-gruen.de übermittelt, aber bei Bedarf auch schriftlich per Post oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim abgegeben werden.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Kolitzheim, den 23.05.2025

GEMEINDE KOLITZHEIM

                       

Horst Herbert
Erster Bürgermeister

Ansprechpartner zum Thema
Publikationen 01 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Planfassung
02 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - Begründung
03 - Entwurf BP Am Hirtenweg 2. Änderung - textliche Festsetzungen