Passwesen

Hier finden Sie wichtige Informationen zu dem Personalausweis und Reisepass

WICHTIG! KEINE KINDERREISEPÄSSE MEHR

Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert werden.

Künftig erhalten Kinder, egal welchen Alters, einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Kinderreisepässe, welche noch eine Restlaufzeit haben, behalten ihre Gültigkeit (Voraussetzung: Das Lichtbild weicht nicht stark vom Gesicht des Kindes ab)!

Falls Sie Ihre nächste Reise planen, bitten wir Sie, die Produktionszeit für das entsprechende Dokument mit einzuplanen.


Personalausweis

Wenn Sie in der Gemeinde Kolitzheim Ihren Hauptwohnsitz und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Der fälschungssichere Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.


Was wird für den Personalausweis benötigt?

  •  Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisherige Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburts-/Heiratsurkunde)
  • Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (Zustimmungserklärung) 


Gebühren: Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu entrichten
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr     22,80 Euro
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr      37,00 Euro


Bearbeitungsdauer
Ca. 2-3 Wochen


Gültigkeitsdauer
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr        6 Jahre
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr        10 Jahre


Hinweise
•    Der Personalausweis ist grundsätzlich nur persönlich zu beantragen
•    Das Erfassen von Fingerabdrücken ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend
•    Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen. Der bisherige Ausweis ist ungültig
•    Der Ausweis kann durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht für den neuen Ausweis zusätzliche Daten enthalten muss (Vollmacht)

Weitere Informationen:
www.personalausweisportal.de

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit


Vorläufiger Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Ihr alter Ausweis abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Ausweis benötigen.

Was wird benötigt?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • alter Personalausweis oder Reisepass oder Geburts-/Heiratsurkunde
  • Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich (siehe Zustimmungserklärung)

Gebühren:
Die Gebühr beträgt 10 €.

Hinweise:

  •  Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist 3 Monate gültig.
  •  Der Antrag ist persönlich zu stellen, da wir ihre eigenhändige Unterschrift benötigen.
  • Gleichzeitig ist der „reguläre Personalausweis“ zu beantragen, Gebühren siehe Personalausweis.
  •  Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Reisepass

Wenn Sie in der Gemeinde Kolitzheim Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie einen Reisepass beantragen. Der fälschungssichere Reisepass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Was wird für den Reisepass benötigt?

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Der alte Reisepass bzw. Kinderausweis oder Personalausweis oder Geburts-/Heiratsurkunde
  • Bei Spätaussiedlern: Familienbuch/Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Bei Minderjährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigten oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Einverständniserklärung ges. Vertreter)

Gebühren ab 01.01.2024: Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten

70,00 €
(unter 24 Jahre) 37,50 €
Express Zuschlag +32,00 €
8 Seiten Zuschlag +22,00 €

Bearbeitungsdauer:

ca. 8-10 Wochen

Hinweise:

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen

Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst

Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden (siehe Vollmacht)

Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Reisepass zu beantragen

Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig

Das Bürgeramt der Gemeinde Kolitzheim gibt keine verbindliche Auskünfte über geltende Einreisebestimmungen anderer Länder unter Bezugnahme der verschiedenen Ausweisdokumente. Bitte informieren Sie sich vorab anhand der nachfolgenden Informationen und etwaiger Einreisebestimmungen eines Reiselandes welche Art des Ausweisdokuments für Sie in Betracht kommt:

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Informationen gibt es auch bei der amerikanischen Botschaft in Frankfurt am Main unter: https://de.usembassy.gov/de/die-botschaft-und-die-konsulate/konsulat-frankfurt/

Ansprechpartner zum Thema

Christine Sauer

Romy Henkel

Andrea Karbacher

Yvonne Aumüller
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