Meldewesen
An- und Ummeldung
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen an- bzw. umzumelden.
Bitte beachten Sie diese Frist zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie kostenlos oder als Download.
Bringen Sie bei einer Wohnsitzänderung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Seit 01.11.2015 ist bei jeder An- bzw. Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist erforderlich, bei Wegzug ins Ausland oder Wegzug (Abmeldung Nebenwohnung) in eine bereits bestehende Hauptwohnung im Bundesgebiet.
Eine Abmeldung ist dagegen nicht erforderlich, wenn Sie eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie sowohl an der Gemeinde Ihres Nebenwohnsitzes oder des Hauptwohnsitzes vornehmen.
Die Verpflichtung zur Abmeldung entsteht innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Bitte beachten Sie diese Frist zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.
Christine Sauer
Romy Henkel
Andrea Karbacher
Yvonne Aumüller