Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke benötigt.
Bei einem erweiterten Führungszeugnis benötigen wir die Aufforderung der jeweiligen Institution oder Behörde.
Der Antrag muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Die Gebühr beträgt 13 €.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Das Online-Portal finden Sie unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de
Weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz
http://www.bundesjustizamt.de
Gewerbezentralregisterauskunft
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können für behördliche oder private Zwecke beantragt werden.
Der Antrag muss unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.
Die Gebühr beträgt 13 €.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Das Online-Portal finden Sie unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de
Christine Sauer
Romy Henkel
Andrea Karbacher
Yvonne Aumüller