Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft

Hier finden Sie weitere Informationen.

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke benötigt.

Bei einem erweiterten Führungszeugnis benötigen wir die Aufforderung der jeweiligen Institution oder Behörde.

Der Antrag muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Die Gebühr beträgt 13 €.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Das Online-Portal finden Sie unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de

Weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz
http://www.bundesjustizamt.de


Gewerbezentralregisterauskunft

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können für behördliche oder private Zwecke beantragt werden.

Der Antrag muss unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.

Die Gebühr beträgt 13 €.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Das Online-Portal finden Sie unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de

Ansprechpartner zum Thema

Christine Sauer

Romy Henkel

Andrea Karbacher

Yvonne Aumüller
Publikationen Antrag Führungszeugnis