Amtliche Beglaubigung

Hier finden Sie weitere Informationen.

Beglaubigung von Dokumenten


Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Bürger der Gemeinde Kolitzheim können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.
Sie können persönlich in den Bürgerservice gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.

Unterschriftsbeglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden. Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll.

Was wird beglaubigt?
Beglaubigung von Dokumenten: Von Behörden, für Behörden! 
Das Bürgerbüro ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen.

Der Bürgerservice beglaubigt folgende Dokumente:
-    Urkunden (keine Urkunden von Standesämtern, siehe unten!)
-    Zeugnisse
-    Unterschriften, die zur Vorlage bei einer Behörde gedacht sind
-    Kopien von Personalausweisen und Reisepässen
-    Deutsche Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zur Vorlage bei deutschen Behörden

Der Bürgerservice beglaubigt nicht
-    Schriftstücke, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind
-    Betreuungsvollmachten (beglaubigt die Betreuungsstelle)
-    Deutsche Personenstandsurkunden (beglaubigt das die Urkunde ausstellende Standesamt)
-    Schenkungsurkunden oder Erbschaftspapiere
-    Unterschriften für Banken und Versicherungen
-    Patientenverfügungen (beglaubigt der Hospizverein)
-    Generalvollmachten (beglaubigt ein Notar)
-    Vollmachten über Regelungen von Vermögensangelegenheiten (beglaubigt ein Notar)
-    Registeranmeldungen (Öffentliche Beglaubigung bei einem Notar)
-    Vollmachten im Zusammenhang mit Grundstücksverwertungen (Öffentliche Beglaubigung bei einem Notar)
-    Verträge (Öffentliche Beglaubigung bei einem Notar)
-    Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (beglaubigt das Amtsgericht / Vormundschaftsgericht)
-    Auszüge aus dem Vereinsregister (beglaubigt das Amtsgericht / Vereinsregister)
-    Grundbuchauszüge (beglaubigt das Amtsgericht / Grundbuchamt)
-    Erlaubnis zum Mitführen von Betäubungsmittel (Gesundheitsamt LRA Schweinfurt)
-    Urkunden oder Dokumente zur Vorlage bei ausländischen Behörden, 
-    Ausländische Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden, ohne deutsche Übersetzung
-    Generell alle ausländischen Dokumente, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden

Beglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland
Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Gerichten, Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. Eine amtliche Beglaubigung reicht für die Verwendung im Ausland regelmäßig nicht aus.
Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Behörde: Regierung von Unterfranken

Erforderliche Unterlagen
Sie wohnen in der Gemeinde Kolitzheim (Haupt- oder Nebenwohnsitz)? 
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Vorsprache im Bürgerservice vor:    
-    Personalausweis oder Reisepass
-    Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht
-    Originaldokument welches beglaubigt werden soll
-    Gewünschte Anzahl an Kopien des Originaldokuments
-    Gebühr
Falls Sie nicht in der Gemeinde Kolitzheim gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Gebühren:
-    Je Dokumente oder Unterschrift: 5,00 Euro
-    Je Beglaubigung des selben Dokuments zusätzlich 2,50 Euro

Ansprechpartner zum Thema

Christine Sauer

Romy Henkel

Andrea Karbacher

Yvonne Aumüller