Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl" (außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
Für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis können Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen erteilt werden. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie.
Hierzu werden benötigt:
- schriftlicher Antrag
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild
Eine persönliche Vorsprach ist nicht erforderlich. Der Antrag kann auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden. Der Ausweis wird für die Dauer von maximal 5 Jahren gebührenfrei ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt unter anderem zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer". Die weiteren Ausnahmetatbestände sind aus der Genehmigung ersichtlich.
Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung
Ansprechpartner zum Thema
Christine Sauer
Romy Henkel
Andrea Karbacher
Yvonne Aumüller