Folgende gemeindliche Steuern werden am 01.07.2021 zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für Jahreszahler
Soweit Sie der Gemeinde die Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge durch die Gemeinde rechtzeitig abgebucht.
Die übrigen Abgabepflichtigen werden unter Angabe der FAD-Nummer um fristgerechte Überweisung gebeten.