Schaffen Sie sich Ihr eigenes Zuhause in der Gemeinde Kolitzheim.

Bauplatzverkauf - Verkaufsrunde 19.04. - 20.05.2024

Mit der aktuell laufenden Verkaufsrunde bieten wir insgesamt 18 zu erwerbende, gemeindliche Bauplätze in den Baugebieten Herlheim, Kolitzheim, Lindach und Unterspiesheim an. Die Gemeinde Kolitzheim schafft damit in vier Baugebieten mit unterschiedlichen Bauplatzgrößen die ideale Basis, um Ihre Wohnträume verwirklichen zu können.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 wurden die konkret zu erwerbenden Bauplätze in den jeweiligen Baugebieten festgelegt bzw. ausgelost, welche mit dieser Veröffentlichung vom 19.04.2024 öffentlich ortsüblich bekanntgemacht werden.

Sie können sich nunmehr für einen Bauplatz im Bewerbungszeitraum vom 19.04.2024 bis 20.05.2024 bewerben. Die Bedingungen und Voraussetzungen wie u. a. die Abgabe von schriftlichen Kaufanträgen, das Ausfüllen eines Kriterienkatalogs und die Festlegung der Rangfolge des Verkaufs nach Punktesystem sind, wie in den vorhergehenden Verkaufsabschnitten, gleich.

Lesen Sie jetzt weiter, um mehr zu erfahren.
Durch Auswählen der jeweiligen Baugebiete erhalten Sie nähere Informationen.

HERLHEIM - Baugebiet "Am Kolitzheimer Weg 2", Bauabschnitt II, Verkaufsabschnitt III

Bewerbungszeitraum: 19.04. bis 20.05.2024

Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort 4 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“ mit den Fl.Nrn. 876/7, 876/8, 876/9 und 876/10 in Herlheim zum Erwerb an.

Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Herlheim beträgt 54 €/m².

Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 62 €/m² berechnet.


Die angebotenen Bauplätze sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und mit Flächenangaben versehen.

Lageplan Bauplatzverkauf 2024 Herlheim Lageplan Bauplatzverkauf 2024 Herlheim, 125 KB

Den Kaufantrag und Kriterienkatalog für die Kaufantragstellung sowie den Bebauungsplan finden Sie hier und im Downloadbereich.

KAUFANTRAG Herlheim KAUFANTRAG Herlheim, 17 KB
Kriterienkatalog (Anl. zum KAUFANTRAG) mit Nachweispflicht Kriterienkatalog (Anl. zum KAUFANTRAG) mit Nachweispflicht, 152 KB
Bebauungsplan 'Am Kolitzheimer Weg 2' - Gemarkung Herlheim Bebauungsplan "Am Kolitzheimer Weg 2" - Gemarkung Herlheim, 1029 KB

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

- Es werden nur schriftliche Kaufanträge mit Unterschrift/en des/der zukünftigen Eigentümer/s berücksichtigt. Die Eintragung von Vormerkungen ist nicht möglich.

- Der Kaufantrag bezieht sich allgemein auf ein Grundstück entweder in Herlheim oder in Kolitzheim oder in Lindach oder in Unterspiesheim, nicht auf einen bestimmten Bauplatz und auf ein Baugebiet.

- Von jeder sich bewerbenden Person ist zusätzlich zum Kaufantrag der Kriterienkatalog als Anlage wahrheitsgemäß auszufüllen und abzugeben. Auf der Basis eines Punktesystems wird in der Folge ein Ranking erstellt (Höchstzahlverfahren).

- Nach dieser Rangfolge erhalten die Bewerber schließlich den Zugriff auf die Baugrundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.

- Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt für die oben genannten Baugebiete getrennt.

- Pro Person oder Eigentümergemeinschaft ist lediglich die Abgabe eines Kaufantrages für einen Bauplatz zulässig. Bei gemeinschaftlichem Kaufantrag (z.B. Ehegatten) müssen alle Beteiligten den Kriterienkatalog ausfüllen. Maßgeblich ist dann die höchste Einzelpunktzahl des Kriterienkatalogs.

- Aus Gründen der Chancengleichheit wird das Grundstück auch nur an diejenige/n Person/en veräußert, welche auf dem Kaufantrag eingetragen ist/sind. Diese muss/müssen in der Folge auch als Bauherr/en auftreten.

- Die Kaufanträge mit Kriterienkatalog/en können bis einschließlich 20.05.2024 bei der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist deutlich mit „Bauplatzerwerb Herlheim“ bzw. „Bauplatzerwerb Kolitzheim“ u.s.w. zu kennzeichnen. Die Umschläge werden von der Gemeinde erst nach Fristablauf geöffnet.

- Die Reihenfolge des Eingangs der Kaufanträge innerhalb der oben genannten Frist ist für die Zuteilung der Bauplätze unerheblich.

- Unvollständige und nach Fristablauf eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

- Nach Fristablauf bitten wir zunächst von Anfragen hinsichtlich der Bauplatzvergabe abzusehen. Die Gemeinde wird die Bewerber nach Eingang und Behandlung im Gemeinderat über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

- Die endgültige Zuteilung der Bauplätze erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.

- Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von drei Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein).

- Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen der/des Antragsteller/s ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.

Kolitzheim, 19.04.2024
Gemeinde Kolitzheim


Horst Herbert
1. Bürgermeister

Ansprechpartner zum Thema

Sonja Koch
Publikationen Lageplan Bauplatzverkauf 2024 Herlheim
KAUFANTRAG Herlheim
Kriterienkatalog (Anl. zum KAUFANTRAG) mit Nachweispflicht
Bebauungsplan "Am Kolitzheimer Weg 2" - Gemarkung Herlheim