Bauantragsverfahren

Bauantragsannahme

Die Bauantragsannahme überprüft den eingereichten Bauantrag auf dessen Vollständigkeit.

Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Gleichzeitig ergeht Mitteilung über die noch fehlenden Unterlagen. Der Antragsteller erhält die Möglichkeit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Wird hiervon kein Gebrauch gemacht, so tritt nach Ablauf der Frist die Rücknahmefiktion i. S. des Art. 65 Abs. 2 Satz 2 BayBO ein.

Hilfestellung und Beratung hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen zum Bauantrag und allgemeiner baurechtlicher Fragen erfahren Sie ebenfalls bei der Bauantragsannahme. Es empfiehlt sich jedoch bereits im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die offiziellen und aktuellen Bauantragsformulare können Sie sich auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums herunterladen.


 

Garagen, Carports und Gartenhäuser

Für bestimmte Nebengebäude schreibt die Bayerische Bauordnung (BayBO) kein Verfahren vor. Das bedeutet, Sie können diese Gebäude verfahrensfrei (=genehmigungsfrei) errichten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen; ob im jeweiligen Einzelfall die Verfahrensfreiheit zutrifft kann hier jedoch nicht abschließend abgeklärt werden.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall jedoch an die Gemeinde Kolitzheim und lassen Sie sich beraten.

Wann handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben?
Grundsätzlich können Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 75 m³ ohne Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung errichtet werden (außer das zu bebauende Grundstück liegt in einem Bebauungsplangebiet oder im sogenannten „Außenbereich“).

Bebauungsplanfestsetzungen
Befindet sich das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so ist hier in der Regel durch Baugrenzen festgelegt in welchen Bereichen Gebäude errichtet werden dürfen; außerhalb dieser Grenzen dürfen ohne Befreiung keine Gebäude gebaut werden. Außerdem kann der Bebauungsplan evtl. Regelungen zur Dachform, Dachneigung, Dachfarbe oder Firstrichtung usw. enthalten, für eine Abweichung hiervon ist ebenfalls eine Befreiung erforderlich.

Den Antrag auf isolierte Befreiung bzw. isolierte Abweichung bei verfahrensfreien Bauten finden Sie im Downloadbereich.

Dieser Antrag ist mit nachfolgend aufgeführten Unterlagen, jeweils 3-fach, beim Bauamt der Gemeinde einzureichen:

  • aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (erhältlich beim Staatlichen Vermessungsamt oder Gemeinde) mit eingezeichnetem Vorhaben
  • Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt) mit Bemaßung (maßstabgetreu)
  • sonstige Angaben z. B. Material, Art, Farbe der Dacheindeckung

Ob eine entsprechende Befreiung erteilt werden kann, wird dann im Rahmen des Verfahrens geprüft.

Ansprechpartner zum Thema

Sascha Müller
Publikationen Antrag Isolierte Befreiung-Abweichung