Bodenrichtwerte für Grundstückspreise

Neue Bodenrichtwerte für Grundstückspreise zum Stichtag 01.01.2024

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt alle zwei Jahre jeweils zu Beginn eines geradzahligen Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB und § 12 BayGaV). Der Gutachterausschuss des Landkreises Schweinfurt hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 in seiner Sitzung am 22.04.2024 neu festgelegt.

Der Bodenrichtwert (BRW) ist der durchschnittliche Lagewert in Euro/m² des Bodens für die Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwertgrundstückes (vgl. ImmoWertV21, § 13). In die Ermittlung der BRW flossen die tatsächlichen Grundstücksverkäufe der Jahre 2022 und 2023 ein.

Die BRW wurden für die Nutzungsarten Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland, Grünland und Wald) und für Photovoltaik- und Windenergieflächen ermittelt. Für die Ermittlung der BRW wird grundsätzlich der unkontaminierte und lastenfreie Zustand vorausgesetzt. BRW werden vorrangig im Vergleichswertverfahren anhand geeigneter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Die BRW haben keine bindende Wirkung. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten weisen den Wert aus, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die Richtwerte für die Grundstücke werden gemäß § 199 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, ab dem 10.06.2024 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, Zimmer R 1.14 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo von 8.00 Uhr - 14.00 Uhr, Di - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Bei berechtigtem Interesse ist es auch möglich außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).   

Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt weist darauf hin, dass mit Beschluss der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 und der Umstellung auf zonale Bodenrichtwerte nur noch die Richtwertkarte Gültigkeit besitzt.

Die Richtwertkarte ist für jedermann über das Geoportal Bayern unter http://www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar oder auch über die Homepage des Landkreises Haßberge unter dem Link https://www.hassberge.de/buergerservice/planen-bauen-wohnen/gutachterausschuss/gutachterausschuss-inhalte/bodenrichtwerte.html eingestellt und abrufbar.

Ansprechpartner zum Thema

Marcel Ritz
Publikationen Bodenrichtwertzonen Landwirtschaft 01.01.2022
Bodenrichtwertliste und Erläuterungen 01.01.2024
BRW 2024 Gernach
BRW 2024 Herlheim
BRW 2024 Kolitzheim
BRW 2024 Lindach
BRW 2024 Oberspiesheim
BRW 2024 Stammheim
BRW 2024 Unterspiesheim
BRW 2024 Zeilitzheim