Standesamtliche Eheschließungen sind Amtshandlungen und dürfen grundsätzlich stattfinden.
Die einschlägigen infektionschutzrechltichen Vorgaben wie der Mindestabstand und die Begrenzung der teilnehmenden Personen sind zu beachten!
Weitere Informationen entnehmen Sie der pfd.Datei am Ende dieser Seite.
Standesamtliche Eheschließungen 19.04.2020.pdf