Häckselplatz Unterspiesheim
Wir weisen darauf hin, dass nur holzige Gartenabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt, mit einem max. Durchmesser von 15 cm angeliefert werden dürfen.
Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind selbstverständlich ausgeschlossen.
Auch sonstige (nicht holzige) Gartenabfälle wie Gras, Laub, Moos, Fallobst, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes dort nicht angenommen.
Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt bei einem der beiden Kompostplätze des Landkreises (Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle oder Kompostanlage Gerolzhofen) abgegeben werden. Grüngut bis 1 m³ sowie Strauchschnitt bis 10 m³ werden kostenlos angenommen (größere Mengen sind kostenpflichtig).
Auch Materialien, die zum Transport des Häckselgutes verwendet wurden, wie z.B. Plastikplanen, Plastiksäcke oder Netze müssen von den Anlieferern wieder mitgenommen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb bebauter Ortsteile verboten ist.
Außerhalb der bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle nur in Ausnahmefällen auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Dies muss bei der Gemeinde Kolitzheim vorab angezeigt werden.